05082 9157781

Jugendordnung des Fischereiverein Früh Auf Celle e.V.

  1. Jugendliche können mit 8 Jahren dem Verein ohne Aufnahmegebühr beitreten.Voraussetzung ist, dass sie schwimmen können. (Seepferdchen).

  2. Jugendliche dürfen zwischen 8-14 Jahren ohne Fischerprüfung nur unter Aufsicht eines erwachsenen Mitgliedes (18 Jahre) in den Vereinsgewässern und in den Gewässern der Pachtgemeinschaften Aller und Eicklingen angeln.

  3. Die Aufsicht muss ein (in der Regel erziehungsberechtigtes) volljähriges Vereinsmitglied mit bestandener Sportfischerprüfung führen. Die Aufsicht führende Person weist das Kind vor dem Angeln ausdrücklich auf besondere Gefahren hin und hat sicher zu stellen, dass ein Eingreifen unmittelbar und sofort erfolgen kann. Unter „unmittelbar und sofort“ ist zu verstehen, dass das Kind sich im Umkreis (nicht mehr als ca. 20 m entfernt) des Aufsichtführenden aufhält und der Fischerei nachgeht. Die Aufsicht führende Person übernimmt in diesem Fall die Aufsichtspflicht mit allen sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.

  4. Am Angelplatz dürfen drei Ruten zum Fang ausgelegt werden (Köder, außer Edelfische, beliebig). Der Einsatz des lebenden Köderfisches ist grundsätzlich verboten! Die Angeln müssen jederzeit vom Angler eingesehen und gut erreichbar sein. Das parallele Angeln mit Blinker, Spinner oder Fliege ist nicht gestattet, sofern der Angelplatz dazu verlassen wird.

  5. Mit bestandener Fischerprüfung (ab 14 Jahre) darf in den Vereinsgewässern und in den Gewässern der Pachtgemeinschaft ohne Beaufsichtigung nach den jeweiligen Bestimmungen geangelt werden. Sie sind damit den Erwachsenen gleichgestellt.

  6. Jugendliche gehören mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs zum nächsten Geschäftsjahr automatisch der Erwachsenengruppe des Vereins an, es sei denn, dass eine rechtzeitige Kündigung erfolgt (zum 31.12.).Der Verein stellt sicher, dass vorab eine Information über den Wechsel in die Erwachsenen-Gruppe mitgeteilt wird. Der Erwachsenen-Beitrag wird zu diesem Zeitpunkt mit dieser Einzugsermächtigung anerkannt und eingezogen. Es ist aber möglich, dass ein Jugendlicher mit Vollendung des 16. Lebensjahres und bestandener Fischerprüfung als Vollmitglied aufgenommen werden kann.